Rechtsgebiete

 

Allgemeines Zivilrecht

Im Interessenschwerpunkt allgemeines Zivilrecht gestalte und prüfe ich Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Des Weiteren beschäftige ich mich mit der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen und Ersatzansprüchen aus Verträgen.

Hierzu zählen insbesondere:

· Kaufvertrag, Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache, Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Minderung und Schadensersatz

· Darlehensvertrag, Durchsetzung oder Abwehr des Anspruches auf Darlehenszahlung, Kündigung des Darlehensvertrages wegen Verzuges, Schadensersatz

· Werkvertrag, Herstellung einer mangelfreien Sache, Werklohnanspruch, Abnahme, Mängel und Gewährleistung

· Reisevertrag, Rücktritt, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz

· Telefondienstverträge, Kündigung, Schadensersatz, Abwehr unberechtigter Forderungen

Unter das Allgemeine Zivilrecht fällt aber auch die Regulierung von Verkehrsunfällen.

Ehe- und Familienrecht

Ein weiterer Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Betätigung liegt in der Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten.

Folgende Teilaspekte sind am häufigsten Gegenstand familienrechtlicher Beratung:

Scheidung:

· einvernehmliche Scheidung

· streitige Scheidung

· Härtescheidung

Kindschaftssachen:

· Elterliche Sorge

· Umgangsrecht

· Anfechtung der Vaterschaft

Unterhalt:

· Trennungsunterhalt

· Nachscheidungsunterhalt

· Kindesunterhalt

· Abänderung von Unterhaltstiteln

Sonstige Ehefolgesachen:

· Zugewinn, Versorgungsausgleich

· Rechte an der Ehewohnung

· Rechte am Hausrat

Einstweiliger Rechtsschutz

· außerhalb eines anhängigen Scheidungsverfahrens

· im anhängigen Scheidungsverfahren

Einleitung und Verfolgung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Familienrechtsmandaten:

· außerhalb eines anhängigen Scheidungsverfahrens

· im anhängigen Scheidungsverfahren

Mietrecht

Ich berate und vertrete Sie umfassend in wohnungs- und gewerbemietrechtlichen Angelegenheiten. Zum Mandantenkreis zählen Mieter und Vermieter, so dass mir die unterschiedlichen Probleme aus beiden Blickwinkeln bekannt sind.

Nachfolgend einige Schwerpunkte meiner mietrechtlichen Tätigkeit:

· Prüfung und Gestaltung des Mietvertrages

· Untervermietung, Aufnahme oder Entlassung des Ehegatten/Lebensgefährten aus dem Mietvertrag

· Miet- und Betriebskostenforderungen

· Anlage, Nachweis und Freigabe der Kaution

· Begründung oder Abwehr von Mieterhöhungen

· Mängel der Mietsache, Minderung und Schadensersatz

· Betriebskostenabrechnungen (Nebenkosten, Heizkosten)

· fristlose und fristgemäße Kündigung von Mietverhältnissen

· Beendigung des Mietverhältnisses durch Aufhebungsvereinbarung

· Rückgabe der Wohnung, Schönheitsreparaturen und Schadensersatz

· Räumung der Mietwohnung

Strafrecht

Des Weiteren berate ich Sie im Bereich der Strafverteidigung (einschließlich Bußgeldverfahren, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Führerscheinangelegenheiten sowie Jugendstrafrecht).

Hier versuche ich bereits im Vorfeld durch Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten im Sinne der Mandantschaft auf das Verfahren Einfluss zu nehmen.

Gerade wegen der großen Belastung, die ein Strafverfahren für den Betroffenen in der Regel mit sich bringt, und im Hinblick auf die manchmal sogar existentiellen Folgen des Verfahrensausgangs für meine Auftraggeber entwickele ich gerade im Rahmen der Strafverteidigung ein besonderes persönliches Engagement.

Auf dem Gebiet des Strafrechts übernehme ich jedoch nicht nur die Strafverteidigung von Beschuldigten einer Straftat. Daneben vertrete ich auch sehr nachhaltig und konsequent die Rechte von Geschädigten und Opfern von Straftaten. Dieses Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere die aktive Strafverfolgung von Tätern durch Anzeigeerstattung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und die Vertretung der Rechte der durch eine Straftat geschädigten Mandanten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie ihre Vertretung als Nebenkläger in der gerichtlichen Hauptverhandlung.